Die Feuerwehr

Aktive Wehr und Feuerwehrverein


Die Feuerwehr - Pflichtaufgabe der Gemeinde

Die Feuerwehr gehört zum Referat II, Abteilung Feuerlöschwesen der Stadtverwaltung Bobingen und erfüllt, unter der Leitung der Kommandanten, eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Der Feuerwehrverein unter der Leitung der Vorstandschaft hat die Förderung des Straßberger Feuerwehrwesens zum Ziel.

Eigentlich ist jeder gefordert

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist das gemeindliche Feuerwehrwesen Aufgabe aller geeigneten Gemeindebewohner zwischen dem 18. und 63. Lebensjahr. Sicherheit und Rettung sind davon abhängig, dass möglichst viele Bürger und auch Bürgerinnen lernen zu helfen und jederzeit für Ihre Mitmenschen da sind.

Das Feuerwehrwesen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommune. Damit sie erfolgreich erfüllt werden kann, sollte möglichst jeder in der Dorfgemeinschaft seinen Beitrag leisten: Im aktiven Feuerwehrdienst oder als nachsichtiger Partner, als verständnisvoller Arbeitgeber, als interessiertes Mitglied des Feuerwehrvereins oder als Bürger, der die Anliegen der Feuerwehr unterstützt.

Daran sollten Sie denken, wenn Sie die Sirene hören:
Nur weil es Menschen gibt, die ihre Freizeit der Feuerwehr widmen, können andere zu Hause bleiben und die Nächte durchschlafen.

Hallo Eltern!

Wenn Sie oder Ihre Lieben in Not sind, sollen gut ausgebildete Feuerwehrleute rasche Hilfe leisten - auch in den kommenden Jahren.

Straßberg braucht die Buben und auch die Mädchen(!) von heute als Feuerwehrleute von morgen.

Liebe Eltern, bitte helfen Sie mit, unserer Jugend die Bedeutung der Feuerwehr zu vermitteln.

Zukunft sichern - das geht uns alle an